Informationen 2026 für aktive Versicherte

Februar 2026 - Jährliche Mitteilung

Versicherungsausweis 2026

Einmal im Jahr schickt Ihnen die PKSF einen Versicherungsausweis zu.

Der Versicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument, das Ihnen einen Überblick über Ihre finanzielle Situation in der 2. Säule gibt (Altersleistungen, Leistungen im Falle von Invalidität oder Tod, Möglichkeiten zum Einkauf, verfügbares Guthaben für den Erwerb von Wohneigentum). 

Mehr erfahren

Spezifische Informationen für Beamte/Beamtinnen mit Polizeigewalt

Polizeigewalt : Polizeibeamte und -beamtinnen, Fachmänner und -frauen für Justizvollzug und Wildhüter/innen-Fischereiaufseher/innen 

Wenn Sie mit 60 Jahren pensioniert werden: Die auf Ihrem Versicherungsausweis angegebenen Leistungen sind korrekt und berücksichtigen die Übergangsmassnahmen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Reform zuerkannt wurden. Darüber hinaus können Sie unseren Rentenrechner auf der Webseite nutzen, indem Sie den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis scannen.

Wenn Sie mit 62 Jahren pensioniert werden: Die auf Ihrem Versicherungsausweis angegebenen Zahlen sind korrekt. Für die Alter von 60, 61 und 62 Jahren berücksichtigen sie den gemäss der Verordnung berechneten Einkauf durch den Arbeitgeber. Unseren Rentenrechner auf der Webseite und den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis können Sie jedoch nicht verwenden: Das Tool kann den Einkauf durch den Arbeitgeber nicht berücksichtigen, was zu falschen Ergebnissen führen würde.

Weitere Details

Entscheidung des Verwaltungsrats 

Die Entscheidung des Verwaltungsrats über die Verzinsung der Altersguthaben wurde Anfang Januar bekannt gegeben :

Die Entscheidungen des Verwaltungsrats verstehen

Provisorischer Zinssatz 2026

In Bezug auf den Zinssatz 2026 wird die PKSF für alle Vorsorgepläne einen vorläufigen Zinssatz von 1,25 % anwenden. Dieser Zinssatz wird den Guthaben der Versicherten gutgeschrieben, die bis zum 30. November 2026 austreten oder in Pension gehen.

Sie leben im Konkubinat? Anmeldung erforderlich

Wenn Sie möchten, dass Ihr/e Lebens-/Konkubinatspartner/in im Todesfall vor der Pensionierung ein Todesfallkapital erhält, müssen Sie ihn/sie zwingend anmelden. Die Anspruchsvoraussetzungen, nützliche Informationen sowie das Formular finden Sie hier.

Hinterlassenenleistungen

Pensionierung

Sie werden bald pensioniert und möchten einen Teil Ihres Altersguthabens als Kapital beziehen? Dann senden Sie uns das Antragsformular zu. Es muss spätestens 3 Monate vor Ihrer Pensionierung bei uns eintreffen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden (nur für Personen, die im Pensionsplan und im BVG-Plan versichert sind). 

Informationen zum Eintritt der Pensionierung je nach Vorsorgeplan :

Pensionierung im Pensionsplan

Pensionierung im BVG-Plan

Pensionierung im Kader-Zusatzplan

Der virtuelle Schalter als zentrale Anlaufstelle 

 

Nur für Angestellte des Kantons Freiburg

Einige Leistungen der PKSF sind nun über den Freiburger virtuellen Schalter verfügbar: egov.fr.ch. Die Palette der Dienstleistungen wird schrittweise erweitert. 

Entdecken Sie die verfügbaren Dienstleistungen

Um die Dienstleistungen des virtuellen Schalters nutzen zu können, ist ein Konto erforderlich. 

 

Für Personen, die nicht beim Kanton angestellt sind 

Sie werden bald die Gelegenheit haben, auf dem virtuellen Schalter ein Konto zu erstellen und auf unsere Online-Dienstleistungen zuzugreifen. Wir werden Sie über die nächsten Schritte auf dem Laufenden halten. 

Haben Sie noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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