Versicherungsausweis 2026
Einmal im Jahr schickt Ihnen die PKSF einen Versicherungsausweis zu.
Der Versicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument, das Ihnen einen Überblick über Ihre finanzielle Situation in der 2. Säule gibt (Altersleistungen, Leistungen im Falle von Invalidität oder Tod, Möglichkeiten zum Einkauf, verfügbares Guthaben für den Erwerb von Wohneigentum).
Spezifische Informationen für Beamte/Beamtinnen mit Polizeigewalt
Polizeigewalt : Polizeibeamte und -beamtinnen, Fachmänner und -frauen für Justizvollzug und Wildhüter/innen-Fischereiaufseher/innen
Wenn Sie mit 60 Jahren pensioniert werden: Die auf Ihrem Versicherungsausweis angegebenen Leistungen sind korrekt und berücksichtigen die Übergangsmassnahmen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Reform zuerkannt wurden. Darüber hinaus können Sie unseren Rentenrechner auf der Webseite nutzen, indem Sie den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis scannen.
Wenn Sie mit 62 Jahren pensioniert werden: Die auf Ihrem Versicherungsausweis angegebenen Zahlen sind korrekt. Für die Alter von 60, 61 und 62 Jahren berücksichtigen sie den gemäss der Verordnung berechneten Einkauf durch den Arbeitgeber. Unseren Rentenrechner auf der Webseite und den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis können Sie jedoch nicht verwenden: Das Tool kann den Einkauf durch den Arbeitgeber nicht berücksichtigen, was zu falschen Ergebnissen führen würde.
Entscheidung des Verwaltungsrats
Die Entscheidung des Verwaltungsrats über die Verzinsung der Altersguthaben wurde Anfang Januar bekannt gegeben :
- Ein Zinssatz von 2,75 % wird den im Pensionsplan versicherten Personen gutgeschrieben.
- Ein Zinssatz von 1,25 % wird den im BVG-Plan und im Zusatzplan für Kader versicherten Personen gutgeschrieben.
Provisorischer Zinssatz 2026
In Bezug auf den Zinssatz 2026 wird die PKSF für alle Vorsorgepläne einen vorläufigen Zinssatz von 1,25 % anwenden. Dieser Zinssatz wird den Guthaben der Versicherten gutgeschrieben, die bis zum 30. November 2026 austreten oder in Pension gehen.
Sie leben im Konkubinat? Anmeldung erforderlich
Wenn Sie möchten, dass Ihr/e Lebens-/Konkubinatspartner/in im Todesfall vor der Pensionierung ein Todesfallkapital erhält, müssen Sie ihn/sie zwingend anmelden. Die Anspruchsvoraussetzungen, nützliche Informationen sowie das Formular finden Sie hier.
Pensionierung
Sie werden bald pensioniert und möchten einen Teil Ihres Altersguthabens als Kapital beziehen? Dann senden Sie uns das Antragsformular zu. Es muss spätestens 3 Monate vor Ihrer Pensionierung bei uns eintreffen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Antrag nicht mehr berücksichtigt werden (nur für Personen, die im Pensionsplan und im BVG-Plan versichert sind).
Informationen zum Eintritt der Pensionierung je nach Vorsorgeplan :
Der virtuelle Schalter als zentrale Anlaufstelle
Nur für Angestellte des Kantons Freiburg
Einige Leistungen der PKSF sind nun über den Freiburger virtuellen Schalter verfügbar: egov.fr.ch. Die Palette der Dienstleistungen wird schrittweise erweitert.
Entdecken Sie die verfügbaren Dienstleistungen
Um die Dienstleistungen des virtuellen Schalters nutzen zu können, ist ein Konto erforderlich.
Für Personen, die nicht beim Kanton angestellt sind
Sie werden bald die Gelegenheit haben, auf dem virtuellen Schalter ein Konto zu erstellen und auf unsere Online-Dienstleistungen zuzugreifen. Wir werden Sie über die nächsten Schritte auf dem Laufenden halten.
Downloads
Ihr Versicherungsausweis
Jedes Jahr erhalten Sie einen Versicherungsausweis. Dieser gibt einen Überblick über Ihre Versicherungssituation bei der PKSF.
Todesfall und Hinterlassenenleistungen
Was tun bei einem Todesfall und welche Rechte entstehen?
Pensionierung
Sie gehen bald in Pension und wollen sich über Ihre Möglichkeiten informieren? Hier finden Sie alle Informationen, um die richtigen Entscheide zu treffen.
Rolle und Auswirkungen des Zinssatzes auf das Altersguthaben
Warum schreibt mir die PKSF jedes Jahr einen Zins auf mein Altersguthaben gut? Welche Rolle spielt der Zinssatz? Und welche Auswirkungen hat das auf mich?
Die PKSF
Die Pensionskasse des Staates Freiburg hat die Aufgabe, die Mitarbeiter des Staates und seiner Institutionen gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod zu versichern.