Wohneigentumsförderung

Nützliche Informationen zum Einsatz Ihrer Vorsorgegelder im Rahmen der Förderung von Wohneigentum

Grundsatz

Bis zum Alter von 62 Jahren können Sie Ihr gesamtes Guthaben oder einen Teil davon beziehen, um Ihr Wohneigentum zu kaufen, man spricht in diesem Fall von einem Vorbezug. Sie können auch Ihr gesamtes Guthaben oder einen Teil davon zugunsten des Kreditgebers verpfänden. In diesem Fall spricht man von Verpfändung. Diese im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorgesehenen Möglichkeiten unterliegen gewissen Bedingungen.

Bei einem Vorbezug ihres Guthabens werden Ihre Leistungen entsprechend verringert. Bei einer Verpfändung werden die Leistungen nicht reduziert, aber der Kreditgeber kann zu einem späteren Zeitpunkt den Vorbezug verlangen.

Für welche Zwecke kann ich mein Pensionskassenguthaben verwenden?

Zulässig sind:

  • der Kauf oder Bau einer Immobilie;
  • die Finanzierung von Investitionen, die den Wert der Immobilie erhöhen oder erhalten;
  • die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens;
  • der Erwerb von Anteilen an einer Bau- und Wohnungsgenossenschaft oder von ähnlichen Immobilienbeteiligungen.

Mit Mitteln der beruflichen Vorsorge darf gleichzeitig nur ein Objekt finanziert werden. Die betreffende Immobilie muss Ihr gewöhnlicher und ständiger Wohn- oder Aufenthaltsort sein.

Für bereits bezahlte Rechnungen können Sie keinen Vorbezug verlangen.

Was ist nicht erlaubt?

In folgenden Fällen ist die Finanzierung durch den Vorbezug aus der Pensionskasse beispielsweise nicht erlaubt :

  • der Kauf eines Baugrundstücks ohne konkretes Bauvorhaben
  • Zahlung der Reservierungsbeträge
  • Zweitwohnsitze
  • Ferienhäuser oder -wohnungen
  • alle Gebäude, die nicht als ständige Unterkunft für Personen genutzt werden (z. B. eine Garage, Pergola, ein Swimmingpool usw.)

Diese Liste ist nicht abschliessend.

Was kostet ein Vorbezug bzw. eine Verpfändung?

Bei einem Vorbezug oder einer Verpfändung erheben wir eine Dossiergebühr von CHF 300.00. Bei Folgeanträgen für dieselbe Liegenschaft beträgt die Gebühr CHF 100.00 pro Antrag. Die Gebühr ist zu bezahlen, bevor der Vorbezug ausbezahlt oder die Verpfändung bestätigt wird. 

Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Eintragung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch entstehen, gehen zu Lasten der versicherten Person.

Sie müssen auch berücksichtigen, dass der im Rahmen eines Vorbezugs bezogene Betrag steuerpflichtig ist, gemäss den in Ihrem Wohnsitzkanton geltenden Steuertarifen.
 

Ich möchte eine Immobilie kaufen und diese mit einem Vorbezug oder durch die Verpfändung meines Vorsorgeguthabens finanzieren. Wie muss ich vorgehen?

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle erforderlichen Informationen, um einen Antrag einzureichen: