Verpfändung

Informationen und Verfahren im Rahmen einer Verpfändung

Ich habe mein Traumhaus gefunden!

Sie haben sich zum Kauf entschieden und die Immobilie gefunden, die zu Ihnen passt. Doch um den Traum wahr werden zu lassen, benötigen Sie eine Garantie zur Absicherung des Hypothekardarlehens.

Welchen Betrag kann ich verpfänden?

Sie können einen Teil oder die Gesamtheit Ihrer Vorsorgeguthaben verpfänden. Die Verpfändung Ihrer Guthaben führt nicht umgehend zu einem Kapitalabfluss: Solange die Pfandverwertung nicht eintritt, wird keine Zahlung getätigt.

Welche Auswirkungen hat eine Verpfändung?

Die Verpfändung Ihrer Vorsorgeguthaben hat keine direkte Auswirkung, da zunächst keine Zahlung getätigt wird. Erst wenn das Pfand verwertet, d. h. vom Kreditgeber eingefordert wird, kommt es zur Zahlung. 

In diesem Fall sind die Folgen ähnlich wie bei einem Vorbezug.

Wie muss ich vorgehen?

  1. Der Pfandgläubiger schickt uns die Pfandbestätigung, gemäss der mit Ihnen direkt getroffenen Vereinbarung.
  2. Sie senden uns das ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Antragsformular (bitte beachten Sie, dass die Unterschrift des Ehegatten/der Ehegattin bzw. des/der eingetragenen Partners/Partnerin beglaubigt sein muss) zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (siehe Punkt 6 des Antragsformulars) zu.
  3. Wir werden Ihr Dossier prüfen und wenn nötig die fehlenden Unterlagen verlangen. Anschliessend werden wir Ihnen die Rechnung für die Dossiergebühr zusenden. Diese muss bezahlt werden, bevor die Verpfändung bestätigt wird.
  4. Sobald die Unterlagen vollständig sind und die Dossiergebühr bezahlt wurde, bestätigen wir dem Pfandgläubiger die Verpfändung.

Wenn Ihre Leistungen verpfändet werden, müssen wir vor der Auszahlung von Leistungen an Sie die Zustimmung Ihres Pfandgläubigers erhalten.

Wenn Sie bald in Rente gehen möchten, müssen Sie sich vergewissern, dass Ihr Pfandgläubiger seine Einwilligung für die Leistungsauszahlung gibt, oder die Verpfändung spätestens zum Pensionsantritt beendet wird. Andernfalls muss die Auszahlung Ihrer Leistungen aufgeschoben werden, solange uns die Einwilligung nicht zugestellt wurde.

Haben Sie noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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