Vorbezug

Informationen und Verfahren im Rahmen eines Vorbezugs

Ich habe mein Traumhaus gefunden!

Sie haben sich zum Kauf entschieden und die Immobilie gefunden, die zu Ihnen passt. Doch um den Traum wahr werden zu lassen, benötigen Sie den finanziellen Beitrag Ihres Vorsorgeguthabens.

Welchen Betrag kann ich beziehen?

Den für den Vorbezug maximal verfügbaren Betrag finden Sie auf der Rückseite Ihres Versicherungsausweises unter der Rubrik «Betrag für die Wohneigentumsförderung».

Aber Achtung: Der tatsächliche Betrag, der vorbezogen werden kann, hängt vom Kaufpreis, von der Höhe der Hypothekardarlehen und von der Eigentumsform ab. Um festzustellen, wie viel von Ihrem Wohneigentum mit dem Vorbezug finanziert werden kann, empfehlen wir Ihnen, unsere Berechnungsbeispiele zu konsultieren und/oder unseren Rechner zu benutzen.

Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt CHF 20 000. Ein Vorbezug ist nur alle fünf Jahre möglich, auch wenn in der Zwischenzeit eine Rückzahlung erfolgt ist.

Was sind die Fristen für die Gewährung eines Vorbezugs?

Die Bearbeitungszeit für ein Dossier beträgt ab dem Zeitpunkt, an dem es vollständig ist, zwei bis drei Monate. Zahlungen werden nur am letzten Arbeitstag eines jeden Monats geleistet.

Ich habe bereits einen Vorbezug getätigt, doch ich kaufe ich eine neue Liegenschaft und ziehe dort ein.

Eine Übertragung des Vorbezugs auf eine neue Liegenschaft wird wie ein neuer Vorbezug behandelt.

Für die Übertragung benötigen wir für die neue Immobilie daher auch ein ordnungsgemäss unterzeichnetes Antragsformular sowie die aufgeführten Unterlagen für die Übernahme der neuen Immobilie. Wir prüfen danach, ob der gesamte vorbezogene Betrag auf die neue Immobilie übertragen werden kann. Wenn nur ein Teil davon übertragen werden kann, muss die Differenz an die Pensionskasse zurückgezahlt werden. 

Wenn Sie mehr Geld aus der Pensionskasse in die neue Liegenschaft investieren wollen als in die bisherige, ist dies nur zu den oben genannten Bedingungen möglich (Mindestbetrag CHF 20 000 und letzter Vorbezug vor mindestens fünf Jahren).

Welche Folgen hat ein Vorbezug?

Im Pensionsplan

Ein Vorbezug führt zur Kürzung:

  • der Altersleistungen und folglich der Hinterlassenenpensionen beim Tod einer Person im Ruhestand;
  • des Todesfallkapitals im Falle des Todes vor der Pensionierung.

Im BVG-Plan und im Kaderzusatzplan,

Ein Vorbezug führt zur Kürzung:

  • der Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen.

Wenn Sie die Kürzungen dieser Leistungen ausgleichen möchten, können Sie eine Versicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschliessen.

Wir berechnen Ihnen gerne die Leistungskürzung bei einem Vorbezug. 

Steuerliche Folgen

Der Vorbezug ist steuerpflichtig. Informationen dazu erhalten Sie bei der Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) stellt einen Steuerrechner zur Verfügung, der es Ihnen ermöglicht, die Steuerbelastung schnell zu berechnen.

Wenn Sie in den drei Jahren vor dem Vorbezug Einkäufe getätigt haben, sollten Sie sich bei der Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons erkundigen, wie diese steuerlich behandelt werden. Die Pensionskasse ist nicht verantwortlich für die steuerlichen Folgen eines Vorbezugs für Wohneigentum. 

Wie muss ich vorgehen?

  1. Prüfen Sie, ob der Betrag, den Sie vorbeziehen möchten, tatsächlich verfügbar ist (siehe Ihren Versicherungsausweis und die Berechnungsbeispiele). Für diese Überprüfung empfehlen wir Ihnen, unseren Rechner zu benutzen.
  2. Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus (achten Sie darauf, dass die Unterschrift des Ehegatten/der Ehegattin bzw. des/der eingetragenen Lebenspartners/Lebenspartnerin beglaubigt ist) und senden Sie es zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen (siehe Punkt 6 des Antragsformulars) an uns.
  3. Wir prüfen Ihr Dossier. Gegebenenfalls werden wir Sie um die fehlenden Unterlagen bitten.
    Wenn die Unterlagen vollständig sind, erstellen wir einen Vertrag zum Vorbezug und einen Antrag auf Grundbucheintragung. Die Eintragung der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch stellt sicher, dass der Vorbezug in der beruflichen Vorsorge verbleibt
  4. Sie senden ein Exemplar des Vertrags zum Vorbezug und die beiden Grundbuchanträge unterschrieben zurück und bezahlen die Dossiergebühr (siehe Punkt 7 des Antragsformulars).
  5. Wenn die unterschriebenen Dokumente innerhalb der von uns genannten Frist bei uns eingehen und die Dossiergebühr bezahlt wurde, geben wir die Zahlung zum vereinbarten Termin frei. Andernfalls wird die Zahlung um einen Monat verschoben.

Häufige Fragen

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Wozu dient der Eintrag im Grundbuch?

Wenn Sie einen Vorbezug für den Kauf von Wohneigentum tätigen, muss laut Gesetz ein sogenannter «Veräusserungsbeschränkungsvermerk» im Grundbuch des entsprechenden Bezirks eingetragen werden.

Diese Einschränkung verhindert die Veräusserung der Liegenschaft, d. h. Sie können die Immobilie ohne die Zustimmung der Kasse weder verkaufen noch verschenken, solange dieser Vermerk eingetragen ist. 

Diese Vereinbarung ist notwendig, um sicherzustellen, dass Ihre Vorsorge bei einem Verkauf der Immobilie wieder geäufnet werden kann. Der vorbezogene Betrag ist tatsächlich immer noch Teil der Vorsorge, auch wenn er in den Kauf einer Immobilie investiert worden ist.

Wann wird der Eintrag im Grundbuch gelöscht?

Wir löschen den Eintrag der Veräusserungsbeschränkung im Grundbuch wenn:

  • Sie den von Ihnen vorbezogenen Betrag vollständig zurückbezahlen

  • Sie in den vollständigen Ruhestand treten

  • Sie nicht mehr im Rahmen des BVG versichert sind und Ihnen die Austrittsleistung vollständig bar ausbezahlt wurde (z. B. wenn Sie sich selbstständig machen)

Sobald die Löschung durch uns erfolgt ist, steht es Ihnen frei, vollständig über die Immobilie zu verfügen um diese zu verkaufen, zu vermieten, an Ihre Kinder weiterzugeben usw.

Ich plane nicht, in nächster Zeit zu bauen, möchte aber bereits ein Baugrundstück kaufen. Kann ich für diesen Kauf von einem Vorbezug profitieren?

Nein. Ein Vorbezug ist nur möglich, wenn ein Bauprojekt besteht und die Bank Ihnen einen Baukredit gewährt hat.

Haben Sie noch Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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