Mit diesem Rechner können Sie Ihre zukünftige Altersrente, die Auswirkungen eines Einkaufs oder eines Vorbezugs für Wohneigentum oder nach einer Scheidung simulieren.
Alle für die Berechnung erforderlichen Informationen finden Sie auf Ihrem letzten Versicherungsausweis. Für ein besseres Verständnis Ihrer Vorsorge, scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis (oder klicken Sie auf den Link) und gelangen Sie so zum Rentenrechner, der mit Ihren Daten vorausgefüllt ist. Anschliessend können Sie die Einstellungen nach Bedarf anpassen.
Spezifische Informationen für Beamte/Beamtinnen mit Polizeigewalt
Polizeigewalt : Polizeibeamte und -beamtinnen, Fachmänner und -frauen für Justizvollzug und Wildhüter/innen-Fischereiaufseher/innen
- Wenn Sie mit 60 Jahren pensioniert werden: Die auf Ihrem Versicherungsausweis angegebenen Leistungen sind korrekt und berücksichtigen die Übergangsmassnahmen, die Ihnen zum Zeitpunkt der Reform zuerkannt wurden. Darüber hinaus können Sie unseren Rentenrechner auf der Webseite nutzen, indem Sie den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis scannen.
- Wenn Sie mit 62 Jahren pensioniert werden: Die auf Ihrem Versicherungsausweis angegebenen Zahlen sind korrekt. Für die Alter von 60, 61 und 62 Jahren berücksichtigen sie den gemäss der Verordnung vom 7. Dezember 2021 berechneten Einkauf durch den Arbeitgeber. Unseren Rentenrechner auf der Webseite und den QR-Code auf Ihrem Versicherungsausweis können Sie jedoch nicht verwenden: Das Tool kann den Einkauf durch den Arbeitgeber nicht berücksichtigen, was zu falschen Ergebnissen führen würde.
Welchen Zinssatz wählen?
Im Versicherungsausweis zeigen wir Ihnen eine Projektion mit drei Zinssätzen auf. Wenn Sie den Rentenrechner benutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Projektionen mit verschiedenen Zinssätzen durchzuführen. Aber welchen Zinssatz soll man wählen?
- Der Zinssatz von 1.25 % ist der vom Verwaltungsrat festgelegte provisorische Zinssatz für das Jahr 2025. Dieser Zinssatz wird den Altersguthaben der Versicherten gutgeschrieben, die die Kasse im Laufe des Jahres verlassen (Kündigung oder Pensionierung). Verwenden Sie diesen Zinssatz, wenn Sie im Laufe des Jahres 2025 pensioniert werden (bis zum 1. Dezember).
- Der Zinssatz von 2.5 % entspricht einem «optimistischen» Zinssatz. Die Kasse hofft, diesen Zinssatz den aktiven Versicherten langfristig gewähren zu können. Es handelt sich dabei nicht um eine Verpflichtung der Kasse, sondern um ein langfristiges Ziel.
- Der Zinssatz von 0 % stellt das «schlimmste» Szenario dar. In diesem Szenario generieren die Märkte keine Erträge mehr und Ihr Kapital nimmt nur noch dank Ihrer Beiträge, aber ohne Zinsen, zu. Dies ist das Mindestguthaben, das Sie bei der Pensionierung sicher erreichen werden.
Es gibt somit keine «richtige» Antwort auf diese Frage. Sie hängt von Ihrem Zeithorizont ab (Zeitraum bis zur Pensionierung) und vom Vertrauen, das Sie in die Finanzmärkte haben.