Nachfolgend finden Sie unser Glossar mit zwei Themenbereichen: 1) Berufliche Vorsorge und 2) Nachhaltigkeit und Anlagen.
Berufliche Vorsorge
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Aktuariat
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Ein Fachgebiet, das Statistik und Mathematik anwendet, um Risiken (Krankheit, Tod, Invalidität) abzuschätzen und die zur Finanzierung der Vorsorgeleistungen erforderlichen Beiträge zu berechnen.
Die Fachleute auf diesem Gebiet werden als Aktuar-innen bezeichnet.
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Altersguthaben
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Das gesamte im Laufe der Jahre bei der PKSF angesparte Kapital zur Finanzierung der Altersrente. Das Altersguthaben setzt sich aus den von der versicherten Person und vom Arbeitgeber eingezahlten Beiträgen sowie den auf diese Beträge gutgeschriebenen Zinsen zusammen. Die versicherte Person kann dieses Guthaben durch freiwillige Einkäufe erhöhen.
Das Altersguthaben kann in Form einer Rente bezogen, als Kapital ausgezahlt oder als Kombination aus beidem in Anspruch genommen werden.
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Altersgutschriften
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Dies ist der «Sparanteil» des Beitrags der versicherten Person und des Arbeitgebers, der zur Finanzierung der Rente bestimmt ist. Er bildet einen Teil des Altersguthabens.
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Analyse der Kongruenz zwischen Aktiva und Passiva (ALM)
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Analyse zur langfristigen Untersuchung der Finanzlage der Pensionskasse. Sie vergleicht die Aktiven (Vermögen und Anlagen der Pensionskasse) mit den Passiven (Leistungen, die die PKSF an ihre Versicherten auszahlen muss). Anhand dieser Analyse lässt sich überprüfen, ob das heute verfügbare Geld der Kasse ausreichen wird, um die künftigen Leistungen zu finanzieren.
Die Analyse ermöglicht es der PKSF zudem, das Risikoniveau zu bewerten, das sie bei ihren Finanzanlagen eingehen kann.
Allgemein als «ALM» bezeichnet, abgeleitet vom englischen Begriff «Asset Liability Management».
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Beiträge
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Beträge, die monatlich vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber an die PKSF gezahlt werden. Dieser Beitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
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Der Sparbeitrag (auch « Altersgutschriften » genannt): zur Finanzierung der Rente bestimmt.
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Der Risikobeitrag: dient der Finanzierung der Leistungen bei Invalidität oder Tod. Bei der PKSF dient er ausserdem der Finanzierung der Rekapitalisierung der Kasse und deckt die Verwaltungskosten ab.
Bei der PKSF variiert der Beitragssatz je nach Vorsorgeplan, dem eine Person angeschlossen ist, und je nach Alter:
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BVG
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Abkürzung für «Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge». Dieses Gesetz regelt die 2. Säule in der Schweiz.
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BVG-Mindestzinssatz
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Mindestzinssatz, den die PKSF jährlich auf die Altersguthaben des obligatorischen Teils gutschreiben muss. Dieser Zinssatz wird vom Bundesrat festgelegt. Dem Verwaltungsrat steht es anschliessend frei, einen höheren Zins gutzuschreiben, sofern die finanzielle Lage der Pensionskasse dies zulässt.
Da es sich beim Pensionsplan der PKSF um einen überobligatorischen Vorsorgeplan handelt, kann der Verwaltungsrat auch beschliessen, einen tieferen Zinssatz oder gar 0 Prozent gutzuschreiben.
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BVG-Plan
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Einer der Vorsorgepläne der PKSF. Im BVG-Plan versichert sind Mitarbeitende, die für eine Dauer von weniger als einem Jahr eingestellt werden oder wieder eingestellt werden, obwohl sie eine Altersrente aus dem Pensionsplan beziehen, und die einen Lohn von mehr als CHF 22'680.– pro Jahr verdienen.
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Deckungsgrad
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Verhältnis zwischen dem Vermögen der Kasse und den Leistungen, die sie an ihre Versicherten auszahlen muss.
Ein Deckungsgrad von 100 Prozent bedeutet, dass eine Pensionskasse über genügend Vermögen verfügt, um alle ihre Verpflichtungen zu decken.
Der Deckungsgrad der PKSF liegt unter 100 Prozent. Das Gesetz erlaubt öffentlich-rechtlichen Kassen einen Deckungsgrad von weniger als 100 Prozent, sofern ein Arbeitgeber, d. h. eine öffentliche Körperschaft, jederzeit ihre Solvenz garantiert. Im Fall der PKSF übernimmt der Staat Freiburg diese Garantie.
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Einkäufe
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Je nach beruflicher Situation der versicherten Person (z. B. später Einstieg in den Arbeitsmarkt; Schwankungen des Beschäftigungsgrads; Schwankungen des Lohns usw.) kann ihre Vorsorge «Lücken» (fehlende Beiträge) aufweisen. Durch einen Einkauf ist es möglich, die in der Vergangenheit nicht geleisteten Beiträge «nachzuholen». Dabei handelt es sich um eine freiwillige Einzahlung der versicherten Person an die PKSF, um ihre Altersleistungen zu erhöhen. Der Einkauf ist steuerlich abzugsfähig.
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Finanzielles Gleichgewicht
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Situation, in der die PKSF über genügend Vermögen verfügt, um alle Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherten zu decken.
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Freizügigkeitskonto
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Konto, auf dem das Guthaben der 2. Säule verwahrt wird, wenn eine Person aus einer Pensionskasse austritt, ohne sich sofort einer neuen anzuschliessen. Wenn die Person einer neuen Pensionskasse beitritt, muss dieses Guthaben an diese übertragen werden. Diese Übertragung erfolgt nicht automatisch und muss von der betroffenen Person beantragt werden.
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Freizügigkeitsleistungen (oder Austrittsleistungen)
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Wenn eine Person ihren Arbeitgeber verlässt (Kündigung oder Ende des Arbeitsvertrags), scheidet sie auch aus der PKSF aus. Die Austrittsleistung, die in der Regel dem angesparten Altersguthaben entspricht, wird dann an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen. Dies geschieht nicht automatisch: Die versicherte Person muss der PKSF die Kontaktdaten ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung mitteilen, damit die Übertragung ihres Guthabens erfolgen kann.
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Indexierung der Renten
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Der Verwaltungsrat kann beschliessen, die von der PKSF ausgezahlten Renten entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Kasse anzupassen. Diese Möglichkeit wird jährlich geprüft.
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Invalidität
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Von der PKSF ausgezahlte Leistungen, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und ihre Invalidität von der IV anerkannt wurde. Die Invalidenleistungen werden sowohl bei Krankheit als auch bei Unfall ausbezahlt.
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Kapitalisierungspfad
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Finanzkurs, den die PKSF einschlagen muss, um ihre langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten. Es handelt sich also um ihren «Fahrplan». Er legt insbesondere die Ziele hinsichtlich des Deckungsgrads und der Finanzierung über mehrere Jahre fest.
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Koordinationsabzug
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Der Koordinationsabzug entspricht dem Teil des Lohns, der bereits durch die Leistungen der 1. Säule (AHV) abgedeckt ist. Um eine Überversicherung (Doppelversicherung) zu vermeiden, wird er vom massgebenden Lohn in der AHV abgezogen.
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Im Pensionsplan ergibt sich der Koordinationsabzug aus der Multiplikation des Beschäftigungsgrads mit CHF 26'460 (Stand 2026).
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Im BVG-Plan beträgt er unabhängig vom Beschäftigungsgrad CHF 26'460.
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Im Zusatzplan für Kadermitglieder gibt es keinen Koordinationsabzug.
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Leibrente
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Rente, die bis zum Tod der versicherten Person ausgezahlt wird.
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Massgebender Lohn in der AHV
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Lohn, auf dessen Grundlage die Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) berechnet werden. Er entspricht in der Regel dem AHV-pflichtigen Bruttolohn.
Dieser Lohn wird vom Arbeitgeber an die PKSF gemeldet und dient als Grundlage für die Bestimmung des versicherten Lohns in der 2. Säule.
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Obligatorische Vorsorge
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Gesamtheit der im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) festgelegten Mindestleistungen und -beiträge, die eine Pensionskasse den Versicherten zwingend auszahlen muss. Dies wird als «BVG-Minimum» bezeichnet.
Pensionskassen können jedoch grosszügigere Leistungen vorsehen und höhere Beiträge erheben als dieses gesetzliche Minimum. Dieser zusätzliche Teil wird als überobligatorisch bezeichnet.
Bei der PKSF entspricht der BVG-Plan weitgehend der obligatorischen Vorsorge.
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Pensionskasse
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Einrichtung, die die 2. Säule verwaltet. Sie zahlt Leistungen im Alter, aber auch bei Invalidität und im Todesfall aus.
Synonym: Vorsorgekasse, Vorsorgeeinrichtung
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Pensionsplan (PP)
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Einer der Vorsorgepläne der PKSF. Dem Pensionsplan angeschlossen sind Mitarbeitende, die für eine Dauer von einem Jahr oder länger angestellt und mindestens 18 Jahre alt sind.
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Performance
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Die Rendite, die die Kasse während eines bestimmten Zeitraums (in der Regel eines Jahres) mit ihren Anlagen erzielt hat.
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Rekapitalisierung der Kasse
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Einbringung zusätzlicher Mittel durch die aktiven Versicherten (Lohnabzug) und den Arbeitgeber, um die finanzielle Lage der Kasse zu stärken und ihr die Deckung ihrer Verpflichtungen zu ermöglichen.
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Sparplan
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Der Sparplan legt fest, welchen Betrag eine Person monatlich in ihre 2. Säule einzahlt. Personen, die bei der PKSF im Pensionsplan versichert sind, können ihren Sparplan jedes Kalenderjahr wechseln. Die PKSF bietet drei Pläne an: Standard, Plus und Maxi. Die Wahl des Sparplans wirkt sich auf die Höhe des Altersguthabens aus.
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Technische Rückstellungen
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Beträge, die von der Kasse zurückgestellt werden, um ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherten abzusichern.
Die Rückstellungen ermöglichen es, bestimmte Entwicklungen zu antizipieren, die sich auf die Verpflichtungen der Kasse auswirken könnten, beispielsweise wenn die Versicherten länger leben als in den Annahmen vorgesehen oder wenn sich die Risiken von Invalidität oder Tod verändern.
Nicht zu verwechseln mit der Wertschwankungsreserve (WSR), die dazu dient, Schwankungen an den Finanzmärkten abzufedern und anlagebedingte Wertschwankungen auszugleichen.
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Technischer Zinssatz
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Der technische Zinssatz ist der Zinssatz, der zur Bewertung der Verpflichtungen einer Pensionskasse gegenüber ihren Rentenbezügern herangezogen wird. Er basiert auf der Rendite, die die Pensionskasse langfristig an den Finanzmärkten erwartet. Er hat auch Auswirkungen auf den Umwandlungssatz. Der zugelassene Experte für berufliche Vorsorge gibt eine Empfehlung zum angemessenen technischen Zinssatz ab, doch letztendlich entscheidet der Verwaltungsrat.
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Teilkapitalisierung
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Finanzierungsmodell der PKSF. Bei diesem System decken die verfügbaren Mittel der Kasse nicht alle künftigen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten vollständig ab. Man spricht dann von einem Deckungsgrad von unter 100 Prozent.
Dieses System gilt ausschliesslich für bestimmte öffentliche Pensionskassen. Das Gesetz erlaubt es öffentlich-rechtlichen Pensionskassen, nach dem System der Teilkapitalisierung zu arbeiten, sofern ein Arbeitgeber für ihre Solvenz bürgt. Im Fall der PKSF übernimmt der Staat Freiburg diese Garantie.
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Überobligatorische oder umhüllende Vorsorge
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Gesamtheit der von einer Pensionskasse ausgezahlten Leistungen und erhobenen Beiträge, die über die im Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) vorgesehenen Mindestleistungen hinausgehen.
Bei der PKSF fallen die Leistungen des Pensionsplans unter die überobligatorische Vorsorge.
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Umwandlungssatz
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Der Umwandlungssatz dient dazu, das angesparte Altersguthaben in eine lebenslange jährliche Altersrente umzurechnen:
Angespartes Altersguthaben (erworbenes Kapital) × Umwandlungssatz = Altersrente
Je höher der Umwandlungssatz, desto höher die Rente – und umgekehrt. Die PKSF wendet einen Umwandlungssatz von 5.4 Prozent an.
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Verpfändung
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Leistungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF). Dabei wird das Altersguthaben als Sicherheit bei der Bank eingesetzt, um den Hauptwohnsitz zu kaufen oder zu bauen. Das verpfändete Altersguthaben wird nicht bezogen und verbleibt bei der Pensionskasse. Es wird der Bank nur dann ausgezahlt, wenn der Kredit nicht zurückbezahlt wird (Zahlungsausfall).
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Verpflichtungen
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Gesamtheit der Leistungen, die die PKSF ihren Versicherten heute und in Zukunft zahlen muss, insbesondere in Form von Renten und Freizügigkeitsleistungen.
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Versicherter Lohn
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Entspricht dem Lohn, auf dessen Grundlage die Beiträge an die PKSF berechnet werden. Er ergibt sich durch Abzug des Koordinationsabzugs vom massgebenden Lohn in der AHV.
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Versicherungsmathematisches Gutachten
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Analyse, mit der überprüft werden kann, ob die Pensionskasse ihren Verpflichtungen gegenüber den Versicherten nachkommen kann und ob ihre Praktiken den geltenden gesetzlichen Normen entsprechen. Sie wird mindestens alle drei Jahre vom zugelassenen Experten für berufliche Vorsorge der Pensionskasse durchgeführt.
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Verwaltungsrat (VR)
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Oberstes Organ der Pensionskasse. Er legt die Strategie der Einrichtung fest und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsleitung.
Seine Zuständigkeiten sind im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) festgelegt. Dazu gehören insbesondere: die Festlegung des Vorsorgeplans, die Ausarbeitung der Grundsätze für die Vermögensverwaltung, die Gewährleistung der finanziellen Sicherheit der Kasse und die Einhaltung ihrer Verpflichtungen. Der VR entscheidet zudem über die Zinssätze und die Indexierung der Renten.
Bei anderen Pensionskassen kann das oberste Organ andere Bezeichnungen tragen, wie beispielsweise «Stiftungsrat» oder «Vorstand».
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Vorbezug
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Dies ist die vorzeitige Entnahme des Altersguthabens aus der 2. Säule vor Erreichen des Rentenalters zur Finanzierung des Erwerbs eines Hauptwohnsitzes oder im Falle einer Scheidung. Dieser Vorbezug führt zu einer Kürzung der Altersrentenleistungen.
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Vorsorgeplan
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Die PKSF bietet drei Vorsorgepläne an: den BVG-Plan, den Pensionsplan und den Zusatzplan für Kader. Jede bei der PKSF versicherte Person ist je nach Arbeitsvertrag einem dieser Vorsorgepläne angeschlossen.
Der Vorsorgeplan legt die Höhe der in die 2. Säule eingezahlten Beiträge sowie die Leistungen fest, auf die die versicherte Person im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall Anspruch hat.
Der Vorsorgeplan, dem eine Person angeschlossen ist, ist in ihrem Arbeitsvertrag und in ihrem Versicherungsausweis vermerkt.
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Wertschwankungsreserve (WSR)
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Von der Kasse gebildete Finanzreserve, um Schwankungen auf den Finanzmärkten auszugleichen. Sie dient als Sicherheitspolster, mit dem anlagebedingte Schwankungen abgefedert werden können.
Dank dieser Reserve kann die PKSF Phasen mit schlechten Marktergebnissen besser bewältigen und so zur finanziellen Stabilität der Pensionskasse, zur Aufrechterhaltung der Leistungen und zur Ausschüttung von Zinsen an die aktiven Versicherten beitragen.
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Wohneigentumsförderung (WEF)
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Eine Leistung, die es ermöglicht, das Guthaben der 2. Säule zur Finanzierung des Kaufs oder Baus des Hauptwohnsitzes zu nutzen. Es gibt zwei Formen der WEF:
- Vorbezug: Die Person zieht einen Teil ihres Altersguthabens ab, um Eigenkapital zu bilden. Dieser Vorbezug führt zu einer Kürzung der Altersrentenleistungen.
- Verpfändung: Die Person nutzt ihr Altersguthaben als Sicherheit gegenüber der Bank. Solange die Verpfändung nicht verwertet wird, hat dies keine Auswirkungen auf die Altersrentenleistungen.
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Zusatzplan für die Kader (KZP)
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Einer der Vorsorgepläne der PKSF. Er richtet sich an Kadermitglieder in bestimmten Funktionen, wie beispielsweise Ärzte/Ärztinnen.
Nachhaltigkeit & Anlagen
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Aktien
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Anteil des Kapitals eines Unternehmens, das von einem Investor gehalten wird (= Eigentumstitel).
Der Besitz von Aktien ermöglicht es einem Anleger, sich am Kapital eines Unternehmens zu beteiligen. Er wird somit «Aktionär», was ihm unter anderem ein Stimmrecht bei der Generalversammlung gibt und Dividendenzahlungen ermöglicht.
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Aktionärsengagement
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Als Aktionäre können Anleger die Verwaltungsräte zur Rechenschaft ziehen. Sie haben auch bestimmte Rechte wie das Stimmrecht an Generalversammlungen.
Von Aktionärsengagement spricht man, wenn Anleger ihren Einfluss nutzen, um Unternehmen zu verantwortungsvolleren Praktiken zu bewegen und positive Veränderungen bei ESG-Themen zu fördern.
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Anlagen in Fremdwährungen ohne Währungsabsicherung
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Anlagen, die in einer anderen Währung als dem Schweizer Franken getätigt werden, ohne Absicherung gegen Wechselkursschwankungen.
Das bedeutet, dass die Wertentwicklung nicht nur von der Rendite der Anlage abhängt, sondern auch von der Kursentwicklung der Fremdwährung.
Wenn die Fremdwährung gegenüber dem Schweizer Franken an Wert gewinnt, steigt die Rendite. Wenn sie an Wert verliert, sinkt die Rendite.
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Ausländische Aktien aus entwickelten Märkten
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Kauf von Anteilen an einem ausländischen Unternehmen, das in einem wirtschaftlich fortschrittlichen Land ansässig ist. Es handelt sich um eine Möglichkeit, das Portfolio zu diversifizieren.
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Ausschluss
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Entscheidung, sein Geld aufgrund von ethischen, ökologischen oder sozialen Kriterien nicht in bestimmte Unternehmen oder Sektoren zu investieren.
Anders ausgedrückt: Der Ausschluss besteht darin, Investitionen in Aktivitäten oder Sektoren zu vermeiden, die als schädlich (= sektoraler Ausschluss) gelten, wie Rüstung oder Tabak, oder gegen bestimmte Werte/Normen verstossen (= normativer Ausschluss), wie Menschenrechte.
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CO2-Äquivalenz
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Es handelt sich um eine Masseinheit. Treibhausgase (Kohlendioxid, Methan, Lachgas usw.) haben nicht alle die gleiche Wirkung auf die Klimaerwärmung. Um ihre Auswirkungen vergleichen zu können, werden sie alle in dieselbe Einheit umgerechnet: das CO2-Äquivalent.
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Direkte Immobilien
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Bezeichnet eine Investition in physische Immobilien, die man direkt, d. h. ohne Finanzintermediär, besitzt.
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ESG
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Diese Abkürzung (Environment, Social, Governance, z. Dt.: Umwelt, Soziales und Governance) bezieht sich auf ausserfinanzielle Kriterien, die bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden.
- Umwelt: betrifft die Auswirkungen eines Unternehmens auf den Planeten (Klimawandel, Ressourcenverbrauch, Abfallmanagement, Verschmutzungen).
- Soziales: bezieht sich auf die Art, wie ein Unternehmen mit seinen Mitarbeitenden, Kunden und der Gemeinschaft, in der es tätig ist, umgeht (Arbeitsbedingungen, Rechte der Angestellten, Menschenrechte, Verhältnis zwischen Mitarbeitenden und der Geschäftsleitung usw.).
- Governance: betrifft die Art, wie ein Unternehmen geführt wird (Entschädigung der Führungskräfte, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Verwaltungsrats, Organisationsstruktur, Steuerverantwortung, Aktionärsrechte).
- Umwelt: betrifft die Auswirkungen eines Unternehmens auf den Planeten (Klimawandel, Ressourcenverbrauch, Abfallmanagement, Verschmutzungen).
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ESG-Qualität
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Bezeichnet den Grad der Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) bei der Verwaltung eines Portfolios. Eine gute ESG-Qualität spiegelt verantwortungsvolle, nachhaltige Ansätze mit guter Unternehmensführung.
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Indirekte Immobilien
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Bezeichnet eine Anlage in Immobilien, ohne direkt eine physische Immobilie (Gebäude usw.) zu erwerben. Das Geld wird in eine Gesellschaft oder einen Fonds investiert, die bzw. der Immobilien besitzt und verwaltet.
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Infrastrukturen
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Bezieht sich auf grosse Einrichtungen und wesentliche Strukturen, die das Funktionieren der Gesellschaft und Wirtschaft ermöglichen. Einige Beispiele von Infrastrukturen:
- Transport: Strassen, Eisenbahn
- Energie: Kraftwerke, Stromverteilungswerke
- Wasser: Trinkwasserversorgungsnetze
- Telekommunikation: Netzwerke, Internet
- Soziale Einrichtungen: Schulen, Spitäler
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Kohlenstoff-Emission
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Der Kohlenstoffausstoss bezieht sich auf die Menge an Kohlenstoffdioxid (CO2), die durch menschliche Aktivitäten in die Atmosphäre freigesetzt wird.
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Kohlenstoffintensität
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Die Kohlenstoffintensität ist ein Mass, das angibt, wie viel Kohlendioxid (CO2) für eine bestimmte Menge an wirtschaftlicher Aktivität produziert wird.
Wenn beispielsweise ein Auto hergestellt wird, gibt die Kohlenstoffintensität an, wie viel CO2 für jede Einheit des hergestellten Produkts ausgestossen wird.
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Liquidität
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Bezeichnet die zur Verfügung stehenden flüssigen Zahlungsmittel.
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Obligation
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Eine Obligation ist ein Schuldtitel. Wenn ein Anleger eine Obligation kauft, leiht er einem Unternehmen Geld gegen regelmässige gezahlte Zinsen und die Rückzahlung des Kapitals am festgelegten Fälligkeitstermin.
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Obligation in Fremdwährung
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Wenn man von einer «Obligation in Fremdwährung» spricht, bedeutet dies, dass das Darlehen in einer anderen Währung als Schweizer Franken ausgegeben wird. Dies ist eine Möglichkeit, in fremde Märkte zu investieren.
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Pariser Abkommen
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Internationales rechtsverbindliches Abkommen über den Klimawandel, das 2016 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet die Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Das Abkommen zielt darauf ab, die durchschnittliche globale Erwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen. Ziel ist es, den Temperaturanstieg auf 1,5°C zu begrenzen.
Durch die Ratifizierung des Abkommens im Jahr 2017 hat sich die Schweiz verpflichtet:
- Ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um die Hälfte zu reduzieren;
- Ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu reduzieren.
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Portfolio
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Die Gesamtheit der von einem Anleger gehaltenen finanziellen Vermögenswerte (Aktien, Obligationen, Immobilien usw.). Es ermöglicht die Diversifizierung der Anlagen, um Risiken und Renditen auszugleichen.
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Positive Impact Investing
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Eine Anlage, die neben einer finanziellen Rendite auch eine positive soziale und/oder ökologische Wirkung erzielen soll. Sie entspricht konkreten Themen wie Energiewende, Bildung oder Gesundheit.
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Private Equity
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Investition in ein nicht börsennotiertes Unternehmen zur Finanzierung der Entwicklung, des Wachstums oder der Übertragung der Gesellschaft. Ziel ist es, den Wert des Unternehmens zu steigern, um die erworbenen Anteile anschliessend zu einem höheren Preis wieder zu verkaufen und einen Gewinn zu erzielen. Es geht darum, auf das Wachstums- oder Verbesserungspotenzial eines Unternehmens zu setzen.
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Private Märkte
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Private Märkte bezeichnen Investitionen, die ausserhalb der börsennotierten Finanzmärkte (Börse) getätigt werden.
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Private Schulden
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Eine Anlageform, bei der Geld direkt an (nicht börsenkotierte) Unternehmen oder Projekte gegen Zinsen verliehen wird.
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Referenzindex
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Der Referenzindex (oder Englisch: Benchmark) ist ein Instrument, mit dem man sich mit dem Markt vergleichen kann. Er dient als Anhaltspunkt dafür, ob man besser oder schlechter als der allgemeine Trend abschneidet.
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Senior Loans
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Auch als „Senior Debt” oder „vorrangiges Fremdkapital” bezeichnet. Es handelt sich um ein Darlehen an ein Unternehmen. Es wird als vorrangig bzw. „Senior“ bezeichnet, da das Kapital im Falle finanzieller Schwierigkeiten des Unternehmens als erstes zurückbezahlt wird. Für den Anleger handelt es sich um eine relativ sichere Anlage, die mehr Rendite bringt als beispielsweise Staatsanleihen.
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Sensible Sektoren
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Sensible Sektoren sind Wirtschaftszweige, die erhebliche ethische, soziale und ökologische Herausforderungen mit sich bringen können (z. B. Rüstung, Tabak). Man kann sie durch Ausschlusskriterien aus dem Portfolio ausschliessen, um keine Aktivitäten zu unterstützen, die als schädlich gelten oder den eigenen Werten zuwiderlaufen.
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Wärmeverbrauch
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Bezieht sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch, das heisst, die Energie, die zum Heizen/Kühlen unseres Immobilienparks benötigt wurde. Der Wärmeverbrauch berücksichtigt das Wetter nicht.
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Wärmeverbrauchsindex
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Misst den Energiebedarf, der zum Beheizen eines Gebäudes erforderlich ist. Er berücksichtigt die Wetterbedingungen (wie die Aussentemperatur), sodass die Energieeffizienz eines Gebäudes von einem Jahr zum anderen unter gleichen Wetterbedingungen verglichen werden kann.