Bestimmungen des BVG-Plans der PKSPF
Versicherter Lohn und Beiträge
Der versicherte Lohn ist der für die Berechnung der Beiträge verwendete Lohn.
Er entspricht dem Jahreslohn abzüglich des sogenannten Koordinationsabzugs. Der Koordinationsabzug entspricht CHF 25'725 (im Jahr 2023), unabhängig vom Beschäftigungsgrad. Der jährliche versicherte Lohn beträgt maximal CHF 60'945.
Der Beitragssatz ist abhängig vom Alter der versicherten Person. Das berücksichtigte Alter wird nach der Methode «laufendes Jahr minus Geburtsjahr» berechnet und als BVG-Alter bezeichnet. Das bedeutet, dass jede versicherte Person während des ganzen Jahres das gleiche Alter hat.
Die Beitragssätze sind untenstehend aufgelistet:
BVG-Alter | Beitrag der versicherten Person | Beitrag des Arbeitgebers | Altersgutschriften |
18-24 | 1.2% | 1.2% | 0% |
25-34 | 4.7% | 4.7% | 7% |
35-44 | 6.2% | 6.2% | 10% |
45-54 | 8.7% | 8.7% | 15% |
55-65 | 10.2% | 10.2% | 18% |
Leistungen
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) erbringt, sofern die Bedingungen erfüllt sind, folgende Leistungen:
Rechtliche Grundlagen und Reglemente
Überblick über die Reglemente und Rechtsgrundlagen, die die Tätigkeit der Pensionskasse des Staates Freiburg regeln