Bestimmungen des Zusatzplans für die Kader der PKSPF
Versicherter Lohn und Beiträge
Der versicherte Lohn ist der für die Beiträge verwendete Lohn.
Er entspricht dem Anteil des Jahreslohns, der im Pensionsplan nicht berücksichtigt wird.
Der Beitragssatz ist für alle Altersstufen gleich und ist hängt vom gewählten Plan ab.
Plan | Beitrag der versicherten Person | Beitrag des Arbeitgebers | Altersgutschriften |
Minimum | 4.1% | 12.5% | 14.6% |
Durchschnitt | 7.5% | 12.5% | 17.6% |
Maximum | 12.5% | 12.5% | 22.0% |
Leistungen
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) erbringt, sofern die Bedingungen erfüllt sind, folgende Leistungen:
Rechtliche Grundlagen und Reglemente
Überblick über die Reglemente und Rechtsgrundlagen, die die Tätigkeit der Pensionskasse des Staates Freiburg regeln