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Versicherte

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über alle Informationen, die für die Versicherten unserer Kasse nützlich sind.

Neueintritte

Sie haben soeben eine neue Stelle beim Kanton oder bei einem unserer Kasse angeschlossenen Arbeitgeber angetreten? Herzlich willkommen!

Beim Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung sind die neuen Versicherten verpflichtet, sämtliche Freizügigkeitsleistungen an ihre neue Vorsorgeeinrichtung zu überweisen, das umfasst insbesondere:

  • die Freizügigkeitsleistung der Vorsorgeeinrichtung, der er/sie früher angeschlossen war;
  • den Rückkaufswert einer Freizügigkeitspolice;
  • den aktuellen Stand eines Freizügigkeitskontos.

Diese Einlagen erhöhen die versicherten Leistungen.

Überweisung der Guthaben an die PKSF

Wir bitten Sie, Ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung, Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung den Auftrag zu erteilen, Ihre eventuellen Freizügigkeitsleistungen an unsere Pensionskasse zu überweisen:

CCP 12-283544-2
bzw. IBAN CH04 0900 0000 1228 3544 2

Zugunsten der:
Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg 
Postfach
1701 Freiburg

Wichtig: Die PKSPF verzinst die eingebrachte Freizügigkeitsleistung erst vom Eintrittsdatum an.

Nützliche Dokumente

  • Merkblatt für die neuen Versicherten in der Pensions-Vorsorgeregelung (zweisprachig)
  • Merkblatt für die neuen Versicherten in der BVG-Vorsorgeregelung (zweisprachig)

Vorsorgepläne und Beiträge 

Die PKSPF bietet drei Vorsorgepläne an:

  1. einen Plan, der mit wenigen Ausnahmen den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) entspricht und als «BVG-Plan» bezeichnet wird;
     
  2. einen überobligatorischen Plan, der Leistungen bietet, die über die des BVG-Plans hinausgehen, den sogenannten «Pensionsplan»;
     
  3. einen überobligatorischen Zusatzplan, der ausschliesslich überobligatorische Leistungen in Kapitalform anbietet, den sogenannten «Zusatzplan für die Kader des Staatspersonals».

Die Zugehörigkeit zum Pensionsplan oder zum BVG-Plan hängt von der Dauer der Anstellung ab: Bei einem unbefristeten Vertrag oder einem Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr oder mehr erfolgt die Versicherung im Pensionsplan, während sie bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr im BVG-Plan erfolgt. 

Für den Zusatzplan für die Kader des Staatspersonals wurden das massgebliche Gehalt und die Funktion als Kriterien für die Versicherung festgelegt. 
 

Leistungen

Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) erbringt, sofern die Bedingungen erfüllt sind, folgende Leistungen.

Vorsorgereglemente und Rechtsrahmen

Die Kasse wurde durch das kantonale Gesetz über die Pensionskasse des Staatspersonals (PKG) eingerichtet. In verschiedenen Reglementen und Richtlinien legt die Kasse die Bedingungen der Leistungen, der Finanzierung und der Versicherung fest.

Häufige Fragen

FAQ ansehen
Ich weiss nicht, wo sich meine Altersguthaben befinden. Wie kann ich Sie wiederfinden?

Sie haben die Möglichkeit, eine Suchanfrage an den Sicherheitsfonds BVG zu stellen. Diese Anfrage ist kostenlos und gibt Ihnen Auskunft über alle Vorsorgeeinrichtungen und Freizügigkeitseinrichtungen, die Guthaben in Ihrem Namen halten.

In Anschluss obliegt es Ihnen, die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen zu beauftragen, Ihr Guthaben an unsere Kasse zu überweisen.

Sicherheitsfonds BVG – Suche nach Guthaben in der beruflichen Vorsorge 

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Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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