Entscheidungen des Verwaltungsrats
Jedes Jahr schreibt die PKSF Ihrem Altersguthaben einen Zins zu, sofern die Ergebnisse an den Finanzmärkten dies zulassen. Für das Jahr 2025 hat der Verwaltungsrat folgende Verzinsung festgelegt:
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2,75% für die im Pensionsplan versicherten Personen.
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1,25% für die im BVG-Plan und im Zusatzplan für Kader versicherten Personen.
Das Streben nach einem Ausgleich
Um die Höhe des anzuwendenden Zinssatzes festzulegen, muss der Verwaltungsrat für die Aufteilung der auf den Finanzmärkten erzielten Performance jedes Jahr zwischen zwei Zielen abwägen: die Verzinsung der Altersguthaben der versicherten Personen und die Konsolidierung der finanziellen Reserven.
Die finanzielle Lage der PKSF entwickelt sich positiv, getragen durch eine gute Anlagenperformance im Jahr 2025. Die Reserven konnten gestärkt werden, bleiben jedoch weiterhin deutlich unter dem erforderlichen Niveau. Angesichts der Schwankungen der Märkte bleibt der Verwaltungsrat wachsam. Ein Teil der im Jahr 2025 erzielten Performance wird deshalb zur Stärkung der Reserven der Kasse genutzt, die dadurch 50% des definierten Gesamtziels erreichen dürften. Ein weiterer Teil der Performance kommt den aktiven Versicherten in Form von Zinsen zu.
Der Aufbau der Reserve wird in den kommenden Jahren fortgesetzt, um die finanzielle Solidität zu stärken, sofern die künftige Marktentwicklung dies zulässt.
Die vollständigen Finanzdaten der PKSF sind im Jahresabschluss 2025 enthalten, der im April 2026 veröffentlicht wird.
Rolle und Auswirkungen des Zinssatzes auf das Altersguthaben
Warum schreibt mir die PKSF jedes Jahr einen Zins auf mein Altersguthaben gut? Welche Rolle spielt der Zinssatz? Und welche Auswirkungen hat das auf mich?
Organisation der PKSF
Die Kasse verfügt über drei Entscheidungsebenen:
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Den Verwaltungsrat (strategisch);
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Die Kommissionen (taktisch);
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Die Verwaltung (operativ).