Nehmen Sie an der Wahl Ihrer Pensionskasse teil, indem Sie selbst kandidieren und für Ihre Vertreter/innen stimmen!
Erneuerung der Mitglieder des Verwaltungsrats
Die PKSF hat die Aufgabe, die Mitarbeitenden des Staates und seiner Institutionen gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod zu versichern (=2. Säule). Sie wird *im Normalfall von einem Verwaltungsrat geführt, der das oberste Organ der Kasse bildet. Er hat die grosse Verantwortung, den gut funktionierenden Betrieb der Institution zu gewährleisten. Er ist paritätisch aus 12 Mitgliedern zusammengesetzt, die alle fünf Jahre gewählt werden:
Nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes über die Pensionskasse (PKG) am 1. Januar und der Genehmigung des neuen Wahlreglements durch den Kommissar haben die Versicherten der PKSF erstmals die Möglichkeit, als Vertreter/innen für den Verwaltungsrat zu kandidieren und/oder direkt für ihre Vertreter/innen stimmen.
Hauptaufgaben des Verwaltungsrats
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) legt die Aufgaben fest, die der Verwaltungsrat obligatorisch übernehmen muss, wie beispielsweise:
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Erstellung des Vorsorgeplans
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Festlegung der Vermögensverwaltungsgrundsätze
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Sicherstellung der angemessenen Finanzierung und Anlagen, um die finanzielle Sicherheit gewährleisten und die Engagements der Kasse einhalten zu können
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Festlegung der Zinssätze
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Überwachung der Verwaltung der PKSF
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Gewährleistung der Informationen an die Versicherten und Rentenbezüger/innen
Ausserdem erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrats eine Vergütung.
Das Wahlverfahren
Das Verfahren für die Wahl der Vertreter/-innen der bei der Kasse angeschlossenen Arbeitnehmer/-innen bis 2027 ist eröffnet und wird gemäss dem vom Kommissar gutgeheissenen Wahlreglement durchgeführt. Es findet in zwei Phasen statt:
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Der Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen: Interessenten für einen Sitz im Verwaltungsrat können ihre Bewerbung bis am 15. Oktober einreichen. Siehe „Kandidieren“ weiter unten.
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Wahl: Die Versicherten der PKSF stimmen vom 7 bis 18. November für ihre Vertreter/innen ab. Siehe „Vertreter/innen wählen“ weiter unten.
Die Wahl gilt als stillschweigend, wenn sich nur 6 Kandidat·innen stellen (siehe Art. 16 des Wahlreglements). In diesem Fall findet keine Abstimmung statt.
Zeitplan
Die Wahlen finden gemäss folgendem Zeitplan statt:
Wahlkreise
Um eine ausgewogene und faire Vertretung der verschiedenen Kategorien von Arbeitnehmer/-innen zu gewährleisten, wurden fünf Wahlkreise festgelegt:
Das bedeutet:
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Für Kandidaturen: Ein/e Bewerber/in kann den Wahlkreis vertreten, dem er/sie zugehört, ODER für einen anderen Wahlkreis kandidieren. Im zweiten Fall muss der Bewerbung eine Unterstützungsliste beigelegt werden, die von 20 Personen aus dem Kreis, den die Person vertreten will, unterschrieben wurde.
Wenn Sie beispielsweise Pflegefachperson sind, können Sie für den Kreis II (Gesundheit) kandidieren. Wenn Sie einen anderen Kreis vertreten wollen als den Gesundheitskreis, können Sie dies tun, müssen aber Ihrer Bewerbung eine Unterstützungsliste beilegen.
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Für die Wähler/innen: Sie stimmen ausschliesslich für Kandidierende in ihrem Wahlkreis.
Wenn Sie beispielsweise Pflegefachperson sind, können Sie nur Vertreter/innen für den Kreis wählen, dem Sie zugehören (Kreis II Gesundheit).
Kandidieren
Interessenten müssen keine Vorsorgeexperten sein, um sich zur Wahl stellen zu können. Sie müssen sich jedoch für diese Fragen interessieren. Die gewählten Mitglieder werden anschliessend geschult, wie es das Gesetz vorschreibt.
Wer kann kandidieren?
Die Bewerbung steht folgenden Personengruppen offen:
- Allen bei der Kasse versicherten Personen, sofern sie nicht eine höhere leitende Tätigkeit ausüben, die den Kompetenzen eines Arbeitgebers gleichzusetzen ist;
- Externe Vertreter/innen, die nicht bei der Kasse versichert sind, jedoch über eine Unterstützungsliste mit 20 Namen von Versicherten aus dem Kreis, den sie vertreten möchten, verfügen.
Warum sollte ich mich bewerben?
Dem Verwaltungsrat beizutreten ist mehr als ein einfaches Engagement. Es ist eine Chance, Ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erweitern, indem Sie in die Welt der Sozialversicherungen, Finanzen und Immobilien eintauchen und verschiedene Weiterbildungen besuchen. Dies wird es Ihnen ermöglichen, die komplexen Mechanismen zu verstehen, die der beruflichen Vorsorge zugrunde liegen. Weiter können Sie sich dafür einsetzen, dass das Thema von allen verstanden wird.
Darüber hinaus können Sie als Mitglied des Verwaltungsrats als bedeutender Akteur des Kantons Freiburg handeln und eine positive Wirkung auf die Gemeinschaft haben, indem Sie einerseits dazu beitragen, die Zukunft Ihrer Rente und der Renten Ihrer Nächsten zu prägen und andererseits unsere nachhaltigen Strategien und unsere Umwelteinwirkungen zu verbessern.
Schliesslich ermöglicht Ihnen diese Erfahrung, eng mit Ihrem Arbeitgeber zusammenzuarbeiten, um gemeinsam die Zukunftsfähigkeit der PKSF zu sichern. Sie werden in einer gut funktionierenden Organisation tätig sein, deren hochwertiges Kontrollsystem die Risiken minimiert.
Wie kann ich mich bewerben?
Bewerben Sie sich, indem Sie das Formular ausfüllen, ein aktuelles Passbild und ein kurzes Profil hinzufügen, in dem Sie sich vorstellen und Ihre Motivation erklären (max 300 Zeichen, inkl. Leerzeichen).
Senden Sie das Formular und die Beilagen bis am 15. Oktober 2024 (bis spätestens um 18 Uhr) per E-Mail an die Adresse: election@cpef.ch.
Die eingereichten Bewerbungen werden anschliessend geprüft und alle, die als gültig befunden wurden, werden bis am 22. Oktober in Rücksprache mit den Kandidierenden bestätigt. Die Wahlen finden vom 7. bis 18. November statt, die Ergebnisse werden am 20. November 2024 bekannt gegeben.
Seine Vertreter/innen wählen
Wenn Sie nicht selbst kandidieren möchten, können Sie trotzdem Ihre Aufgabe wahrnehmen und Ihre Vertreter/innen wählen.
Wer kann wählen?
Alle aktiven Versicherten der PKSF.
Wieso sollte ich wählen?
Die vom Verwaltungsrat getroffenen Entscheidungen wirken sich direkt auf Ihre Rente aus. Indem Sie Ihre Vertreter/innen wählen, können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen vollumfänglich vertreten und verteidigt werden.
Darüber hinaus fördern Sie eine faire, transparente und verantwortungsvolle Governance, in der unterschiedliche Blickpunkte vertreten werden. Durch die Wahl kompetenter und engagierter Vertreter/innen stärken Sie das kollektive Vertrauen in die Verwaltung der Kasse und gewährleisten, dass die angenommenen Strategien Ihre Werte widerspiegeln und Ihren Erwartungen entsprechen. So gestalten Sie indirekt die Zukunft Ihrer Rente.
Wie kann ich abstimmen?
Die Wahl läuft vom 7. bis 18. November 2024 (bis 18 Uhr). Die Wahl findet elektronisch* statt. Sie erhalten einen einmaligen und persönlichen Link:
- Über den E-Schalter des Kantons: Nur für Personen, die vom Staat Freiburg angestellt sind und die diese Option für den Erhalt Ihres Lohnausweises gewählt haben
- Per Post: Nur für Personen, die in einer externen Institution arbeiten und für Personen, die vom Kanton angestellt, aber nicht auf dem E-Schalter präsent sind.
Der Link verbindet Sie mit einer spezifischen Wahlplattform. Sie können ein einziges Mal für den/die Kandidat/in Ihrer Wahl stimmen, und ausschliesslich für Personen in Ihrem Wahlkreis. Wenn Sie beispielsweise Pflegefachperson sind, können Sie nur Vertreter/innen für den Kreis wählen, dem Sie zugehören (Kreis II Gesundheit).
Die Wahl ist vertraulich und kann weder annulliert noch verändert werden.
Das Endergebnis der Wahl wird am 20. November 2024 bekannt gegeben.
*Wenn Sie postalisch abstimmen wollen, können Sie bis am 15. Oktober 2024 eine entsprechende Anfrage an die Adresse election@cpef.ch senden. Sie erhalten einen Wahlzettel, die Sie per Post retournieren können. Damit Ihre Stimme berücksichtigt wird, müssen Sie das Couvert vor dem 16. November einsenden.
Um diese Wahl erfolgreich durchzuführen und eine vollständige Anonymisierung zu gewährleisten, beauftragte die PKSF das Unternehmen Aon Suisse SA. Diese übernimmt den Versand der Anmeldedaten und die Stimmenauszählung. Die PKSF erhält keinen Einblick in die Stimmen der Versicherten.
Nehmen Sie an unseren Informationsveranstaltungen teil
Diese Veranstaltungen bieten eine einzigartige Möglichkeit, das Wahlverfahren besser zu verstehen und mehr über die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verwaltung Ihrer Pensionskasse zu erfahren. Es handelt sich um eine hervorragende Gelegenheit, alle Ihre Fragen zu stellen.
Zwei zweisprachige Veranstaltungen werden organisiert:
- Am Montag, 30. September 2024 um 19 Uhr
- Am Mittwoch, 2. Oktober 2024 um 19 Uhr
Sie finden im Raum F130 am Standort Pérolles (PER21) der Universität Freiburg statt, in Anwesenheit von:
- Jean-Pierre Siggen, Präsident des Staatsrats und ehemaliger Präsident des Verwaltungsrats
- Lorenz Fivian, Kommissar
- Gilles André, Generaldirektor
Die Teilnahme erfolgt nach Anmeldung bis zum 25. September 2024 über das Formular: https://forms.gle/AuhiuxgFjNwaJdba9.
Achtung: beschränkte Platzzahl!
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Die PKSF
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg PKSF hat die Aufgabe, die Mitarbeiter des Staates und seiner Institutionen gegen die Risiken Alter, Invalidität und Tod zu versichern.
Leistungen
Die Pensionskasse des Staatspersonals Freiburg (PKSPF) erbringt, sofern die Bedingungen erfüllt sind, folgende Leistungen:
Nachhaltigkeit
Die PKSF ist sich der Auswirkungen ihrer Investitionen auf das Unternehmen und die Umwelt bewusst und setzt aktiv ein umfassendes Nachhaltigkeitskonzept um. Sowohl hinsichtlich ihrer Immobilien als auch ihrer Investitionen auf den Finanzmärkten arbeitet sie eng mit Partnerunternehmen und Dienstleistern zusammen, die ihre Vision und ihr langfristiges Engagement teilen.