Indexierung der Pensionen per 1. Januar 2024

18 januar 2024

Ausgangslage

Das Börsenjahr 2023 war besser als das Vorjahr, aber nicht aussergewöhnlich. Die Kasse weist eine geschätzte Performance von 4 % auf. Auf den ersten Blick scheint dieses Ergebnis keine zusätzliche Ausschüttung zu erlauben, jedoch konnte die endgültige Entscheidung des obersten Organs zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

Grund dafür ist der Massenrücktritt der Arbeitnehmervertreter im September 2023, was zur Folge hatte, dass die Zusammensetzung des obersten Organs nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen an die Parität entspricht. Die Kasse muss die Wiedereinsetzung eines obersten Organs durch die übergeordneten Instanzen abwarten, bevor sie derartige Entscheidungen treffen kann.

Das neue Gesetz über die Pensionskasse (PKG) ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Daher wird die gesetzeskonforme Zusammensetzung des neuen Verwaltungsrates im Prinzip bis Ende des Jahres wiederhergestellt werden.